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If you have any questions regarding the payout case "Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG", please don’t hesitate to contact us: [email protected]

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Eintritt des Sicherungsfalls

Am 28. Juli 2020 wurde vom Landesgericht Eisenstadt der Konkurs über das Vermögen der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG (Commerzialbank) eröffnet. Dem Konkurs vorangegangen ist die Untersagung des Geschäftsbetriebs mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 14. Juli 2020.

Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist mit 15. Juli 2020 ein Sicherungsfall eingetreten. Die Kunden haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten. Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der Commerzialbank.

Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 gesichert.

Details zur Insolvenzabwicklung

Masseverwalterin ist die Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch RA Mag. Gerwald Holper und RA Dr. Michael Lentsch ([email protected]).
Guthaben bei der Commerzialbank, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden (LG Eisenstadt, AZ 26 S 45/20z).

Allgemeine Hinweise

  • Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
  • Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
  • Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.
  • Sämtliche Fragen über Kontobewegungen vor oder nach dem 15. Juli 2020, zu Kontoauszügen, oder zu Finanzamts- oder Steuerbestätigungen sind direkt an die Commerzialbank bzw. die Masseverwalterin zu richten. Die Kontaktadressen finden Sie unter Häufig gestellte Fragen.

Das Auszahlungsverfahren

Alle uns von der Commerzialbank bekannt gegebenen Einleger wurden von der ESA per Brief am 20. Juli 2020 über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert, und der überwiegende Teil der Kunden wurde bereits durch die ESA entschädigt.

Sollten Sie noch über ein von uns gesichertes Guthaben bei der Commerzialbank verfügen, füllen Sie bitte das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.

Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren

    Was ist gesichert?

  • Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.

    Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die Commerzialbank zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.

  • Grundsätzlich sind auch Guthaben auf sogenannten Überbringersparbüchern gesichert. Ein solches Sparbuch lautet nicht auf Namen, ist durch ein Losungswort gesichert, und das Guthaben auf dem Sparbuch beträgt maximal € 15.000.

    Das auf einem Überbringersparbuch befindliche Guthaben wird nach Einmeldung in Ihrem Entschädigungsbetrag berücksichtigt.

  • Ein anonymes Sparbuch ist ein vor dem 1. November 2000 eröffnetes Sparbuch, das nicht auf Namen lautet. Der Bank ist nicht bekannt, wer das Sparbuch seinerzeit eröffnet hat. Damit das Guthaben auf einem anonymen Sparbuch gesichert ist, müssen Sie das Sparbuch innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls bei der Sicherungseinrichtung legitimieren. Füllen Sie zu diesem Zweck bitte das Formular „(Nach-)Legitimierung“ aus unserem Downloadbereich aus und senden Sie uns dieses bis spätestens 14. Juli 2021 per E-Mail an [email protected].

    Das gleiche gilt für ein anonymes Konto, zum Beispiel ein anonymes Wertpapierverrechnungskonto zu einem ehemals anonymen Wertpapierdepot. Damit das Guthaben auf dem anonymen (Wertpapierverrechnungs-)Konto gesichert ist, müssen Sie es innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls mit dem Formular „(Nach-)Legitimierung“ aus unserem Downloadbereich bei der Sicherungseinrichtung legitimieren.

  • Wer ist gesichert?

  • Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.

  • Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.

    Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der Commerzialbank die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular in unserem Downloadbereich.

  • Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.

    Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von 200.000 Euro besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.

  • Losungswort bei Sparbüchern?

  • Bitte wenden Sie sich unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer (tagsüber erreichbar) und der betroffenen Sparbuchnummer per E-Mail an [email protected]. Wir rufen Sie gerne zurück!

  • Sparbücher ohne Losungswort oder Sparbücher mit einem Losungswort, welches nur aus einem Zeichen besteht, können nicht online auf der Auszahlungs-Webseite eingemeldet werden. Bitte senden Sie uns eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, ein Foto des Sparbuchs auf welchem die Konto-/Sparbuchnummer ersichtlich ist, sowie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen per E-Mail an [email protected]. Hat Ihr Sparbuch nur ein einzelnes Zeichen als Losungswort, teilen Sie uns zusätzlich bitte im Text Ihres E-Mails auch die Sparbuchnummer mit dem dazugehörigen Losungszeichen mit.

  • Guthaben über € 100.000?

  • Pro Einleger sichern wir maximal € 100.000 (inklusive der anteiligen, bis zum 14. Juli 2020 aufgelaufenen Zinsen). Guthaben bei der Commerzialbank, die von uns nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können im Konkursverfahren geltend gemacht werden. Kontaktieren Sie dazu bitte die Masseverwalterin Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch RA Mag. Gerwald Holper und RA Dr. Michael Lentsch ([email protected]).

  • Kontoauszüge, Wertpapiere, Schließfach?

  • Um Kontoauszüge zu erhalten, senden Sie bitte eine entsprechende Nachricht an [email protected]. Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.

  • Wertpapiere sind nicht einlagengesichert, da die auf Ihrem Depot befindlichen Wertpapiere von der Commerzialbank nur für Sie verwahrt wurden, und jederzeit an Sie herauszugeben sind. Bitte füllen Sie das Formular zum Übertrag von Wertpapieren aus und senden Sie es direkt an [email protected].

  • Für Zugang zu den Schließfächern wenden Sie sich bitte direkt an die Commerzialbank, Informationen dazu erhalten Sie unter [email protected].

Stefan Popadic

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