Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden diesen Informationsbogen zur Verfügung zu stellen. Der Schutz Ihrer Einlagen verändert sich dadurch nicht.
Für Sie entsteht daraus kein Handlungsbedarf.
Inhalt des Informationsbogens
Im Informationsbogen erhalten Sie in einer gesetzlich vorgegebenen Form einen kurzen Überblick über die Sicherung Ihrer Einlagen und das für Sie zuständige Einlagensicherungssystem (in unserem Fall: die ESA). Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Bis zu welchem Betrag Ihre Einlagen im Sicherungsfall geschützt sind
- Innerhalb welcher Frist Ihre Einlagen im Sicherungsfall entschädigt werden
- In welcher Währung die Entschädigung erfolgt
- Kontaktdaten der ESA
Kontaktaufnahme im Sicherungsfall
Die ESA ist ausschließlich für die Abwicklung von Entschädigungen im Sicherungsfall einer Bank zuständig. Der Eintritt eines Sicherungsfalls muss von der Finanzmarktaufsicht (FMA) behördlich festgestellt werden. Nur in einem solchen Fall würde sich das Einlagensicherungssystem direkt an Sie wenden. Auch hier müssen Sie zunächst nichts unternehmen.
Als ESA haben wir keinen Einblick in Ihre Kontodaten, und können daher keine Auskünfte zu Ihrem Konto geben oder Datenänderungen zu Ihrem Konto beauftragen.
Bei Fragen zur Kontoführung oder zu Ihrer Bank wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank. An uns gerichtete Schreiben zum Informationsbogen werden nicht an die Bank weitergeleitet.