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Eintritt des Sicherungsfalls

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 1. März 2022 der Sberbank Europe AG (Sberbank) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Die Kunden haben damit keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten. Gemäß § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit ein Sicherungsfall eingetreten.

Als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung sichern wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ansprüche der Kunden der Sberbank (zu der auch die unter der Marke "Sberbank Direct" geführten Guthaben zählen).

Pro Kunde sind Einlagen bis zu € 100.000 gesichert.

Abwicklung der Bankgeschäfte

Am 21. April 2022 hat die Sberbank in ihrer Hauptversammlung die Auflösung der Gesellschaft und die Abwicklung der Bankgeschäfte beschlossen. Demgemäß wurde auch der Firmenwortlaut auf "Sberbank Europe AG in Abwicklung" umgeändert.

Der Sicherungsfall bleibt aber unverändert aufrecht. Die ESA ist daher weiterhin für die Entschädigung aller Einleger zuständig.

  • Guthaben bei der Sberbank von bis zu € 100.000 werden weiterhin von der ESA entschädigt. Einleger, die bisher von der ESA keine Entschädigung erhalten haben, wenden sich bitte per E-Mail an [email protected]. Für nähere Informationen beachten Sie auch unsere Hinweise zum Auszahlungsverfahren.
     
  • Guthaben über € 100.000 werden nunmehr direkt von der Sberbank ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt von der Sberbank auf jenes Konto, auf das die ESA bereits den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von € 100.000 entschädigt hat. Ein eigener Antrag der Einleger bei der ESA ist für diese Auszahlung NICHT erforderlich. Informationen der Sberbank

Allgemeine Hinweise

  • Eine bevorzugte Bearbeitung ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
  • Auskünfte über Kontostände oder andere kundenspezifische Auskünfte können wir im Hinblick auf den Datenschutz nicht erteilen.
  • Die Auszahlung der Entschädigung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank erfolgen.
  • Sämtliche Fragen über Kontobewegungen vor oder nach dem 1. März 2022, zu Kontoauszügen, zu Finanzamts- oder Steuerbestätigungen oder zu Kreditrückzahlungen sind direkt an die Sberbank zu richten.
     
    Kontaktdaten der Sberbank Direct:

Das Auszahlungsverfahren

Alle uns von der Sberbank bekannt gegebenen Einleger wurden von der ESA per Brief am 9. März 2022 über den Sicherungsfall und das Auszahlungsprozedere informiert, und der überwiegende Teil der Kunden wurde bereits durch die ESA entschädigt.

Sollten Sie noch über ein von uns gesichertes Guthaben bei der Sberbank verfügen, füllen Sie bitte das Nachlegitimierungs-Formular aus und senden Sie es samt einer Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail an [email protected] oder per Post an Einlagensicherung AUSTRIA, Wipplingerstraße 34/4/DG 4, 1010 Wien.

Häufig gestellte Fragen zum Auszahlungsverfahren

    Was ist gesichert?

  • Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, gesichert.

    Wir berechnen Ihre gesicherten Einlagen auf Grundlage der Daten, die uns die Sberbank zur Verfügung gestellt hat. Anschließend überweisen wir Ihnen den Entschädigungsbetrag in Euro auf das uns von Ihnen bekanntgegebene Konto bei einer anderen Bank.

  • Wer ist gesichert?

  • Nein, die Staatsbürgerschaft des Kunden spielt keine Rolle. Es sind somit auch Guthaben von Kunden, die nicht österreichische Staatsbürger sind, gesichert.

  • Ja, selbstverständlich sind auch die Einlagen von Minderjährigen gesichert.

    Zusätzlich zur Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung benötigen wir ein von einem Erziehungsberechtigten oder Vertretungsberechtigten unterfertigtes Schreiben, in welchem unter Bezugnahme auf die Kontonummer bei der Sberbank die uns online bekanntgegebene Kontoverbindung bestätigt wird. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular in unserem Downloadbereich.

  • Ein Gemeinschaftskonto lautet nicht auf einen, sondern auf mehrere Kunden. Der Grundsatz, pro Person bis zu € 100.000 gesichert sind, unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher, gilt auch hier. Sofern daher alle Kontoinhaber legitimiert sind, gilt für jeden Kontoinhaber der Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000 (Mehrfachauszahlung). Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto ist zu gleichen Teilen auf die Kontoinhaber zu verteilen.

    Wenn also z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von € 200.000 besteht, können die beiden Kontoinhaber im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von € 100.000 beanspruchen.

  • Guthaben über € 100.000?

  • Guthaben über € 100.000 werden nunmehr direkt von der Sberbank ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt von der Sberbank auf jenes Konto, auf das die ESA bereits den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von € 100.000 entschädigt hat. Ein eigener Antrag der Einleger bei der ESA ist für diese Auszahlung NICHT erforderlich. Informationen der Sberbank

  • Kontoauszüge, Steuerbescheinigung, Kontaktdaten?

  • Um Kontoauszüge zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
    Die ESA hat keine Informationen zu Kontobewegungen, und kann Ihnen daher diesbezüglich keine Auskunft geben.

  • Um die Steuerbescheinigung zu erhalten, kontaktieren Sie bitte direkt die Bank.
    Die ESA kann mangels der erforderlichen Daten und mangels gesetzlichen Auftrags diese Bescheinigung nicht erstellen.

Stefan Popadić, MA

Haben Sie noch keine Entschädigung Ihres Guthaben bei der Sberbank erhalten?
Melden Sie sich bei uns per E-Mail: [email protected]