Allgemeine Informationen über die Abwicklung - Trigon Bank i.K.
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Generelle Informationen: Die Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H. wird nach Eintreten des Sicherungsfalles bei der Trigon Bank gesicherte Einlagen wie folgt behandeln: 1. Der Einleger (Bankkunde) hat einen Antrag mittels Antragsformular
zu stellen; Formulare sind erhältlich: 2. Gesichert sind Einlagen auf Sparbüchern, Privat- und Girokonten. Der maximale Sicherungsbetrag pro natürlicher Person beträgt € 20.000,--, dies entspricht ATS 275.206,--. Der Einleger hat sich zu legitimieren. 3. Der Anspruch ist vom Regierungskommissär (oder der Geschäftsaufsichtsperson) zu bestätigen. Über den gesicherten Betrag hinausgehende Forderungen können nur gegenüber der Trigon Bank geltend gemacht werden. 4. Vor Überweisung des Anspruches muss in jedem Falle eine Überprüfung und Abstimmung mit den Buchungsunterlagen der Trigon Bank vorgenommen werden. Die Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H. wird sich bemühen, diese Prüfung so rasch wie möglich durchzuführen. Die Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H. unterliegt bei der Abwicklung der Fälle dem Bankgeheimnis. 5. Nach Prüfung und Feststellung der Anspruchsberechtigung wird die Einlagensicherung den gesicherten Betrag längstens innerhalb von 3 Monaten auf ein Inlandskonto überweisen. 6. Bei Behauptung, daß ein Guthaben aus einem anonymen Sparbuch nicht nur einer Person sondern mehreren zusteht, ist dies der Einlagensicherung durch geeignete Nachweise glaubhaft zu bescheinigen, widrigenfalls eine solche Behauptung nicht anerkannt wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß diesbezügliche mißbräuchliche Behauptungen, die nur zum Zwecke des Erreichens eines höheren gesicherten Betrages und nur zum Schein aufgestellt werden strafbar sind. Die Einlagensicherung behält sich vor, bei Verdacht eines derartigen Mißbrauches Anzeige zu erstatten. Die genaue Vorgangsweise zur Antragstellung und die praktische Abwicklung
finden Sie in unserem Merkblatt, |