Informationsseite der Einlagensicherung
| In Österreich muss jedes Kreditinstitut, welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat, einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören. Gesicherte Einlagen sind u.a. Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, die Höchstgrenze der gesicherten Einlagen beträgt € 20.000,- pro Einleger. Tritt ein Einlagensicherungsfall z.B. durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsinstitutes ein, veranlasst die Einlagensicherung alle nötigen Schritte um gegebenen Falls eine rasche Auszahlung der gesicherten Guthaben an die Einleger zu ermöglichen. Weiters überwacht die Einlagensicherung im Rahmen eines Frühwarnsystems die Entwicklung ihrer Mitgliedsinstitute. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Auskünfte über die Bonität unserer Mitgliedsinstitute geben können. |
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